Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 14.12.2021 festgestellt wurde – brachte am 03.01.2022 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 18.01.2022 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 25.07.2024 brachte der BF – nachdem er mit Bescheid vom 01.07.2024 einer Einrichtung zur Able... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 09.11.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 21.01.2023 fest. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Bisheriges Verfahren Bei der am 16.03.2023 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des im Jahr 2005 geborenen Beschwerdeführers festgestellt. Der Beschwerdeführer gab am 30.08.2023 eine Zivildiensterklärung ab und wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 07.09.2023 die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.12.2021 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 30.11.2021 fest. Mit Bescheid vom 23.02.2024 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 05.02.2021 festgestellt wurde – brachte am 24.08.2021 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 08.09.2021 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Nach einer Anforderung durch eine Einrichtung, wurde der BF mit 01.12.2021 zum Zivildienst zug... mehr lesen...