Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. Februar 2001 wurde über das Vermögen der X. Bank AG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Schulyok bestellt. Mit Spruchpunkt 1 des Bescheides der belangten Behörde vom 22. Oktober 1999, Zl. 23 5123/91-V/13/99, war gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), Rechtsanwalt Dr. AI (im Folgenden Dr. I) mit sofortiger Wirkung für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §149;AktG 1965 §156;BWG 1993 §23 Abs1 Z1;BWG 1993 §23 Abs3;BWG 1993 §70 Abs2;
Rechtssatz: Im Zuge einer Kapitalerhöhung gezeichnetes (und eingezahltes) Kapital erlangt erst dann den Charakter als Grundkapital (und damit als Mittel, die zur Abdeckung von Verlusten herangezogen werden können), wenn die Kapitalerhöhung wirksam wird... mehr lesen...
Am 16. Februar 1999 beauftragte die belangte Behörde als Bankaufsichtsbehörde die Oesterreichische Nationalbank, bei der Beschwerdeführerin das Rechnungswesen, die Innenrevision sowie die eingezahlten Kapitalia zu prüfen. Über diese zwischen dem 7. April 1999 und dem 27. Mai 1999 durchgeführte Prüfung erstattete die Oesterreichische Nationalbank am 1. Juni 1999 Bericht. In einer Verhandlung vom 28. Juni 1999 führte der Verhandlungsleiter aus, nach Analyse dieses Prüfungsberichtes... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AktG 1965 §149;AktG 1965 §156;BWG 1993 §23 Abs1 Z1;BWG 1993 §23 Abs3;BWG 1993 §70 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0418
2000/17/0037
2000/17/0038
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 Z 1 BWG 1993 ist "eingezahltes Kapital gemäß Abs 3" den Eigenmitteln zuzurechnen. Gem § ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 23 Abs. 3 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, dazu verpflichtet, binnen drei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides die an die Deponie R. angelieferten Abfallmengen des Jahres 1993 der belangten Behörde in näher bezeichneter Weise bekannt zu geben. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß es in Zusammenhang mit dem Deponietarif betreffend die Deponie R. erforderlich sei, Auskünfte üb... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §23 Abs1;AWG Tir 1990 §23 Abs2;AWG Tir 1990 §23 Abs3;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 23 Abs 3 Tir AWG 1990 kann eine Pflicht der Inhaber von öffentlichen Behandlungsanlagen und Deponien zur jederzeitigen Auskunftserteilung und Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen nicht entnommen werden. Die den betroffenen Unternehmen in der... mehr lesen...