Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2Vlbg GWG §16Vlbg GWG §18Vlbg GWG §21Vlbg GWG §22Vlbg GWG §50
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung der
Gemeinde Dalaas; Wahlvorschlag der anfechtenden Wählergruppe von der
zuständigen Wahlbehörde mangels erforderlicher
(Unterstützungs)Unterschriften zu Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 11.1.2000, LGBl. 1, wurden für den 2.4.2000 die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Vorarlberg ausgeschrieben. 1.1.2. Die Wählergruppe "Laterns Aktiv" reichte - nachdem sie mit Schreiben vom 8.2.2000 beim Leiter der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Laterns eine von "15 wahlberechtigten Personen" unterschriebene "Wahlwerbungsanmeldung" abgegeben hatte - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 11.1.2000, LGBl. 1, wurden für den 2.4.2000 die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Vorarlberg (so auch für die Gemeinde Fraxern) ausgeschrieben. 1.1.2. Die Wählergruppe "FPÖ und offene Dorfliste Fraxern" reichte - nachdem sie mit Schreiben vom 1.2.2000 unter Anschluss von "eigenhändig unterschriebenen Unterstützungserklärungen von 50 wahlberechtigten B... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVlbg GWG §16Vlbg GWG §18
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung der
Gemeinde Fraxern vom 02.04.00; Wahlvorschlag der Anfechtungswerberin
wegen fehlender (Unterstützungs)Unterschriften zu Recht als nicht
eingebracht gewertet
Rechtssatz: Die gültige Einbringung eines Wahlvorschlages ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A. Das Land Steiermark begehrt in der vorliegenden, unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage vom Bund den Ersatz der Kosten für die Führung der Amtsvormundschaft in der Höhe von S 348,831.000,--. Hiezu wird in der Klage vorgebracht: "I. Allgemeines zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Regelungen über die Amtsvormundschaft: Das BG vom 9.4.1954, womit Grundsätze über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / Klage zw GebietskJWG §§16 ffF-VG 1948 §2
Leitsatz: Kosten für die Führung der Amtsvormundschaft haben die Länder und
die Städte mit eigenem Statut als Rechtsträger der
Bezirksverwaltungsbehörden zu tragen; Klagebegehren des Landes
Stmk. gegen den Bund auf Kostenersatz zulässig, aber nicht
begründet; kein Zuspruch der begehrten, ab... mehr lesen...