Mit Bescheid des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau (Verwaltung des Wiederaufbaufonds) wurde dem Kläger gemäß § 15 (2) WWG. zum Wiederaufbau des Hauses K., P.-Gasse 10, ein unverzinsliches Darlehen in der. Höhe von 989.500 S bewilligt. Vor der Kriegseinwirkung war das Gebäude einstöckig. Mit Rücksicht auf ein Verlangen des Magistrates lag der Bewilligung des Darlehens von vornherein ein dreigeschossiger Ausbau zugrunde. Am 2. Juni 1950 suchte der Kläger beim Bundesminister... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6
Rechtssatz: Die zwischen dem Wohnhauswiederaufbaufonds und dem Hauseigentümer getroffene Vereinbarung, wonach Räume desjenigen Teiles des Hauses, der mit Fondsmitteln hergestellt wurde, aus der Fondshaftung entlassen und dafür Räume desjenigen Teiles des Hauses, den der Eigentümer mit Eigenmitteln gebaut hat, den Fondsbestimmungen unterstellt werden, verstößt gegen die zwingenden Bestimmungen des § 15 WWG und des Mietengesetz... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6WWG §15 Abs7WWG §15 Abs8WWG §15 Abs9WWG §15 Abs10WWGNov 1952 ArtII Z18
Rechtssatz: Maßgebend dafür, wann über ein Ersuchen um Fondshilfe entschieden wurde, ist der Tag, an dem über das Ersuchen als solches, nicht etwa über ein verhältnismäßig geringfügiges Nachtragsersuchen, entschieden wurde, keineswegs aber der Tag, an dem die Schlußrechnung genehmigt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §12 Abs3 DMG §24 Abs1 Z1WWG §15 Abs6
Rechtssatz: Der Außerstreitrichter hat nur die Frage nach der Zulässigkeit des begehrten Mietzinses nach dem MG (WWG), nicht aber die Verjährungsfrage zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 365/63 Entscheidungstext OGH 05.12.1963 5 Ob 365/63 Veröff: MietSlg 15199(42) = MietSlg 15573 Europea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies die auf § 1118 ABGB gestützte Klage auf Räumung der von den Beklagten im Hause der Kläger in Wien-Mauer, Silvester-Früchtelgasse 14, gemieteten Wohnung No. 3 ab. Die Kläger seien als Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin Amalie W***** in den mit den Beklagten geschlossenen Mietvertrag eingetreten. Nach dessen Punkt 12. sollten die Beklagten über den vereinbarten monatlichen Mietzins von 130 S hinaus "keinerlei Zahlungsverpflichtung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DaMG §13WWG §15 Abs6WWG §15 Abs7
Rechtssatz: Wird im Hinblick auf einen vom Mieter geleisteten erheblichen Baukostenbeitrag Mietzinsfreiheit für eine Anzahl von Jahren zugesichert, kann darin ein in der Sachlage durchaus begründeter Verzicht des Vermieters auf Zinszahlung für eine bestimmte Zeit gelegen sein. Einen solchen Vertrag muß auch dann Wirksamkeit zuerkannt werden, wenn später der gesetzliche Zins erhöht wird. Nach Gew... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Die Feststellung des Zeitpunktes der Bewilligung der Fondshilfe betrifft den Sachverhalt und kann daher überhaupt nicht Gegenstand einer Klage nach § 228 ZPO bilden. Entscheidungstexte 2 Ob 631/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 2 Ob 631/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...