Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §9;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;KWG 1979 §14 Abs4;VStG §23;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Verwaltungsbehördliche Sanktionen ohne Strafcharakter (hier: so genannte Pönalezinsen nach § 97 BWG 1993) können im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne Prüfung des Verschuldens... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BWG 1993 §27;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;BWG 1993 §98;KWG 1979 §14 Abs4;VStG §23;
Rechtssatz: Die Pönalezinsen nach § 97 BWG 1993 sind wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter (Hinweis: B VfGH 13.12.1995, B 2286/95). Ihr Sinn besteht (wie schon bei den Pönaleregelungen des § 14 Abs 4 KWG) darin, dass Banken bei der U... mehr lesen...