Norm: UWG §11UWG §12
Rechtssatz: Ein bloßer Vertrauensbruch durch unbefugte Verwertung eines weder verratenen noch ausgespähten Geheimnisses ist nicht nach dem § 11 UWG strafbar, sondern nur nach der Bestimmung des § 12 UWG, und auch dies nur unter der Voraussetzung, daß sich um die dort genannten Vorlagen und Vorschriften technischer Art handelt. Für rein kommerzielle Geheimnisse besteht ein solcher strafrechtlicher Schutz nicht. ... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Zur Anwendung dieser Gesetzesstelle auf Vertrauensbrüche im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen und zur Frage der Dauer der Geheimhaltspflicht. Entscheidungstexte 5 Os 310/55 Entscheidungstext OGH 26.09.1955 5 Os 310/55 Veröff: SSt XXVI/65 = EvBl 1955/403 S 650 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Anvertraut im Sinne des § 12 UWG sind Vorlagen oder Vorschriften, die vertraglich oder außervertraglich mit der ausdrücklich oder aus dem Umständen folgenden Verpflichtung überlassen werden, sie nur im Interesse des Anvertrauenden zu verwerten. Entscheidungstexte 3 Ob 658/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 658/54 Veröff: SZ 27/270 = EvBl 1955/... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Als eine unbefugte Verwertung im Sinne des § 12 UWG ist es anzusehen, wenn ein Gewerbsmann eine ihm mitgeteilte Idee oder Vorlage, bei deren Ausführung er im Rahmen seines Geschäftszwanges gegen Entgelt mitwirken soll, selbst verwertet und auf diesem Wege zu seinem Auftraggeber in einen Wettbewerb tritt. Entscheidungstexte 3 Ob 658/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen des § 12 UWG. Entscheidungstexte 5 Os 176/28 Entscheidungstext OGH 28.06.1928 5 Os 176/28 Veröff: SSt VIII/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0079670 Dokumentnummer JJR_19280628_OGH0002_0050OS00176_2800000_001 mehr lesen...