Norm
FBG §15Rechtssatz
Firmenrechtsstreitigkeiten im Eintragungs- oder Löschungsverfahren vor dem Firmenbuchgericht, in denen die Firmenunterscheidbarkeit oder die Firmenwahrheit zu prüfen sind, haben wegen des öffentlichen Interesses einen nicht rein vermögensrechtlichen Entscheidungsgegenstand, der daher nicht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG zu bewerten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110629Im RIS seit
10.10.1998Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011