Norm: BauKG §3
Rechtssatz: Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen. Entscheidungstexte 2 Ob 93/20w Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 93/20w Beisat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte plante die Erweiterung ihres Standorts durch Errichtung zusätzlicher Hallen. Mit den Bauarbeiten wurde am 8. 5. 2000 begonnen, die vorgeschriebene Vorankündigung traf am 16. 5. 2000 im Arbeitsinspektorat ein. Nach den ersten Baugesprächen im März 2000 wurde deshalb bereits Anfang Mai mit den Bauarbeiten begonnen, weil ein normales Ausschreibungsverfahren wegen der kurzen Frist nicht möglich gewesen wäre und die Erstbeklagte als Hersteller von B... mehr lesen...
Norm: BauKG §3BauKG §5BauKG §7 Abs4
Rechtssatz: Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner Weise gerecht. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Durch die schriftliche Mitteilung des Projektleiters an das Arbeitsinspektorat über die Verantwortlichkeit seines Dienstnehmers als Baustellenkoordinator ist eine schriftliche Bestellung des Baustellenkoordinators gemäß § 3 Abs 6 BauKG erfolgt. Kennt der Bestellte diese Urkunde und übernimmt er auch tatsächlich Koordinationsaufgaben auf der Baustelle, dann hat der Koordinator seiner Bestellung im S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GBauKG §3BauKG §5
Rechtssatz: Derjenige, der die Aufgabe als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für die sachgerechte Erledigung seiner Aufgaben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z 7 Ob 218/19p Entscheidungstext OGH 27.05.2020 7 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Grundstückseigentümer und Bauherr eines Bauvorhabens in W*****, setzte den Kläger als Baustellenkoordinator ein und beauftragte den Beklagten mit den Baumeisterarbeiten. Zwischen den Streitteilen besteht kein Vertragsverhältnis. Der Kläger begehrt 77.761,10 EUR sA und die Feststellung, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige, derzeit noch nicht bekannte Schäden, die dem Kläger durch den vom Beklagten verschuldeten Baustellenunfall in W*****, am 29. 10. 2001 ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313aBauKG §3
Rechtssatz: Zwischen Baustellenkoordinator und Bauherrn besteht eine rechtliche Sonderbeziehung, die durch das Interesse des Bauherrn am Einsatz des Baustellenkoordinators auf der Baustelle und damit auch an der gefahrlosen Ausübung der diesem übertragenen Tätigkeit geprägt wird. Dass ein Baustellenkoordinator die Baustelle betreten wird, ist für den Bauunternehmer bei Abschluss des Werkvertrags absehbar, nachdem das G... mehr lesen...