RS OGH 2020/9/17 2Ob93/20w

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Veröffentlicht am 17.09.2020
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Norm

BauKG §3

Rechtssatz

Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem BauKG den Koordinator träfen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 93/20w
    Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 93/20w
    Beisatz: Hier: Mündliche oder konkludente Bestellung nicht ausreichend. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133415

Im RIS seit

09.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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