Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde - soweit hier relevant - fest, dass die beschwerdeführende Partei am 7. September 2004 um ca. 18.59 Uhr in ORF 2 im Programm des Landesstudios Vorarlberg durch die Unterlassung der eindeutigen Kennzeichnung der Patronanzsendung "Mein Garten" an ihrem Beginn durch eine Ansage (Namen oder Firmenemblem des Auftraggebers) § 17 Abs. 2 Z. 2 ORF-G verletzt habe (Spruchpunkt IV.). Gleichzeitig stellte die belangte Behörde fest, dass ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs7;ORF-G 2001 §14 Abs5;ORF-G 2001 §14 Abs6;ORF-G 2001 §17 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0153 E 26. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, dass ein Unternehmer, dessen Name, Marke usw. durch eine Sendung des ORF gefördert wird, dafür ein Entgelt entrichtet, stellt kein Kriterium für die Frage nach dem Unterschied zwischen Product-Placement und Patro... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei das ORF-Gesetz (ORF-G) in mehrfacher Weise verletzt habe: Am 6. und 7. September 2004 habe die Beschwerdeführerin gegen § 17 Abs. 2 Z. 2 erster Satz ORF-G verstoßen, weil sie während einer Fernsehsendung einen Sponsorhinweis ausgestrahlt habe, dabei aber eine eindeutige Kennzeichnung dieser Sendung als Patronanzsendung an ihrem Anfang und Ende unterlassen habe (Spruchpunkt I.). Am 7. S... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs7;ORF-G 2001 §14 Abs5;ORF-G 2001 §14 Abs6;ORF-G 2001 §17 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/04/0154 E 28. Jänner 2008
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Unternehmer, dessen Name, Marke usw. durch eine Sendung des ORF gefördert wird, dafür ein Entgelt entrichtet, stellt kein Kriterium für die Frage nach dem Unterschied zwischen Product-P... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 19. Mai 2003 wurde in teilweiser Stattgebung der Beschwerde der mitbeteiligten Parteien u.a. festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei - durch wiederholte Darstellungen von Chips-Packungen der Marke "Kelly's", von Mineralwasserflaschen der Marke "Römerquelle", einer ca. 1 m hohen Röhre mit der Aufschrift "Red Bull", der Darstellung von Flachbildschirmen mit der Aufschrift "Samsung" im Backstage-Raum in den Sendungen "Starmania un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §14 Abs5;ORF-G 2001 §14 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:medien und recht 2/06, S 116 bis 119;
Rechtssatz: Product-Placement im Sinn des ORF-G liegt nur vor, wenn es gegen (nicht bloß geringfügiges) Entgelt erbracht wird. Die Auffassung, im Falle fehlender Notwendigkeit sei Product... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §14 Abs5;ORF-G 2001 §14 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob Product-Placement notwendig ist, spielt ausschließlich bei der Beurteilung eine Rolle, ob der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 6 ORF-G erfüllt ist; im Übrigen ist die Notwendigkeit von Product-Placement aber ohne rechtliche Bedeutung. Unzutreffend ist daher die Annahme, Produc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §14 Abs5;ORF-G 2001 §14 Abs6;VwRallg; Beachte Besprechung in:medien und recht 2/06, S 116 bis 119;
Rechtssatz: Product-Placement gemäß § 14 Abs. 5 ORF-G besteht in der Erwähnung oder Darstellung von Waren etc außerhalb von Werbesendungen "gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung", soferne diese nicht geringfügig sind. Ob ei... mehr lesen...