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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ORF-G 2001 §14 Abs5;Rechtssatz
Die Frage, ob Product-Placement notwendig ist, spielt ausschließlich bei der Beurteilung eine Rolle, ob der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 6 ORF-G erfüllt ist; im Übrigen ist die Notwendigkeit von Product-Placement aber ohne rechtliche Bedeutung. Unzutreffend ist daher die Annahme, Product-Placement sei "generell unzulässig", wenn es nicht notwendig sei. Product-Placement i.S.d. ORF-G ist vielmehr immer unzulässig, wenn nicht ein Ausnahmetatbestand (gemäß § 14 Abs. 5 zweiter oder dritter Satz bzw. gemäß § 14 Abs. 6 ORF-G) zum Tragen kommt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004040114.X01Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011