RS Vwgh 2006/1/27 2004/04/0114

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Veröffentlicht am 27.01.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §14 Abs5;
ORF-G 2001 §14 Abs6;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Frage, ob Product-Placement notwendig ist, spielt ausschließlich bei der Beurteilung eine Rolle, ob der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 6 ORF-G erfüllt ist; im Übrigen ist die Notwendigkeit von Product-Placement aber ohne rechtliche Bedeutung. Unzutreffend ist daher die Annahme, Product-Placement sei "generell unzulässig", wenn es nicht notwendig sei. Product-Placement i.S.d. ORF-G ist vielmehr immer unzulässig, wenn nicht ein Ausnahmetatbestand (gemäß § 14 Abs. 5 zweiter oder dritter Satz bzw. gemäß § 14 Abs. 6 ORF-G) zum Tragen kommt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040114.X01

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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