Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...
Schlagworte Anzeigepflicht Behebung der Entscheidung ersatzlose Behebung Gültigkeit Kassation mündliche Verhandlung Rechtsnachfolger Redaktionsstatut Vorlagepflicht Zulassung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:W234.2222948.1.00 Im RIS seit 28.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige Betreiberin eines Kabelnetzes und Verbreiterin von Rundfunkprogrammen, wobei das Kabel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige gemäß § 15 TKG 2003 Betreiberin eines Kabelnetzes zur Verbreitung und Weiterverbreitung von R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...