Mit Bescheid vom 12. August 1998 bestellte der Landeshauptmann von Oberösterreich den Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 des Führerscheingesetzes - FSG und § 22 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV für den Bereich der Bezirkshauptmannschaften Eferding und Grieskirchen für die Dauer von fünf Jahren als sachverständigen Arzt zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung. Nach wiederholten Berichten der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §22 Abs4;FSG-GV 1997 §22 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist die Bestellung zum sachverständigen Arzt bei nachgewiesenen Missständen in der Gutachtenerstellung zu widerrufen. Angesichts des Umstandes, dass in § 22 Abs. 4 FSG-GV 1997 dem sachverständigen Arzt die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Lenkberec... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §14 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs3 Z1;FSG-GV 1997 §22 Abs4;FSG-GV 1997 §22 Abs5;
Rechtssatz: Abgesehen von der wiederholten Unterlassung der Zuweisung zum Amtsarzt fallen dem zum sachverständigen Arzt bestellten Beschwerdeführer auch wiederholte Verstöße gegen § 17 Abs. 3 Z. 1 FSG-GV 1997 zur Last, weil er in diesen Fällen nicht die nac... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. April 1998 bestellte der Landeshauptmann von Steiermark die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) auf die Dauer von fünf Jahren als sachverständigen Arzt zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung. Mit Bescheid vom 27. Juli 2000 widerrief der Landeshauptmann von Steiermark gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 4 FSG und § 22 Abs. 5 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) die Beste... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §22 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn der Facharzt in einem vom Lenkberechtigungswerber bereits mitgebrachten fachärztlichen Befund zur Beurteilung gelangt sein sollte, dass trotz Vorliegens eines gesundheitlichen Mangels keine Bedenken gegen das Lenken von Kraftfahrzeugen bestehen, fällt die sachverständige Beurteilung der gesundheitlic... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §22 Abs4;FSG-GV 1997 §22 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts des Umstands, dass in § 22 Abs. 4 FSG-GV 1997 dem sachverständigen Arzt die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Lenkberechtigungswerbern und die Erstattung des Gutachtens verwehrt ist, wenn hiezu fachärztliche Befunde erforderlich sind und eine Zuweisung zum Amtsarzt zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und wird als Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Perg (im Folgenden kurz: BH X) verwendet. Mit Bescheid vom 3. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer vom Landeshauptmann von Oberösterreich zum sachverständigen Arzt gemäß § 34 des Führerscheingesetzes (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, bestellt, wobei er bekannt gegebenen hatte, dass er seine Tätigkeit in (seiner Ordination in) Perg ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §34 Abs1;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §22 Abs3 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §22 Abs4 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §23 idF 1998/II/138;LBG OÖ 1993 §58 Abs2;LBG OÖ 1993 §58 Abs6;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist eine Personenidentität von Amtsarzt und nicht amtlichem Sachverständigen gem § 34 FSG 1997 (der zur Begutachtung d... mehr lesen...