Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs3VwRallg VVG § 11 heute VVG § 11 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VVG § 11 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zlen. 2012/05/0132 bis 0136, hingewiesen. Daraus ergibt sich u. a., dass der erstbeschwerdeführenden Partei mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 37) vom 28. Mai 2010, bestätigt durch den Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung (im Folgenden: Landesregierung) vom 29. November 2010 (hg. Zl. 2012/05/0133), bzw. mit Bescheiden des Magistrates vom 23. August 2010, diese bestätigt durch die B... mehr lesen...
I. 1. Mit erstinstanzlichem Bescheid vom 19. April 1999 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (im Folgenden: BH) gemäß § 360 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Stilllegung des von der beschwerdeführenden Partei - auf näher bezeichneten Grundstücken in der Gemeinde Z - betriebenen Zwischenlagers für Altreifen. Der beschwerdeführenden Partei wurde aufgetragen, die Entfernung der gelagerten Altreifen bis spätestens 15. Mai 1999 schriftlich anzuzeigen. Am 18. Ma... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1999 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer eines Hauses in Wien gemäß § 9 in Verbindung mit § 5 und § 7 Abs. 1 und 2 der Reinhalteverordnung 1982 aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides näher bezeichnete Verunreinigungen im Keller (darunter "div. Steinplatten"), im Hof, sowie im 1. und 3. Stock dieses Hauses zu entfernen. In einem Amtsvermerk vom 2. Juli 1999 ist festgehalten, dass dem Beschei... mehr lesen...