IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde der AA GmbH, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Z, Adresse 1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 16.9.2019, *****, betreffend Ersatzvornahme nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG) in einer Angelegenheit nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 19.11.2019, fortgesetz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 9.10.2019, Zahl *****, betreffend Kostenvorauszahlungsauftrag und Anordnung der Ersatzvornahme nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG) in einer Angelegenheit nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, Adresse 1, Z, vertreten durch BB, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 08.10.2018, Zl *****, betreffend Vorauszahlen der Kosten für die Ersatzvornahme im Umfang von Euro 207.371,90, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. 2. Die ordentliche Rev... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adrese 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2018, Zl ***, ***, betreffend Kostenvorschreibung für eine Ersatzvornahme, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...