Begründung: Die Firma P. K*** & Co. war Eigentümerin der Grundstücke 226/8, 434, 226/4, 906, 908, 457 und 435 KG Graz-Stadt-Gösting im Ausmaß von 22.631 m2. Auf diesen Grundstücken betreibt sie einen Handel mit Schrott und sonstigen Altmetallen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10.Juli 1970, GZ 3-348 Ga 12/29-1970, wurde über Antrag der G*** S*** AG zum Schutz ihrer Wasserversorgungsanlage gegen Verunreinigung sowie gegen eine Beeinträchtigung ihrer Ergieb... mehr lesen...
Norm: VVG §10 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Vollstreckung ist unzulässig, wenn sich nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen bzw tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere sind; die Änderung muß derart sein, daß auf der Grundlage des neuen Sachverhaltes ein im
Spruch: gleichlautender neuer Titelbescheid nicht mehr erlassen werden dürfte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt mit dem Standort Graz, Statteggerstraße 106, eine Tennisanlage. Im Jahre 1976 errichtete die klagende Partei konsenslos auf dieser Anlage eine Traglufthalle im Ausmaß von 36,6 x 65 m. Mit Bescheid des Magistrates Graz, Baupolizeiamt, vom 22.10.1976, A 10/3-KI-18.915/1976 wurde der klagenden Partei der Auftrag erteilt, die konsenslos errichteten Bauwerksteile binnen drei Wochen abzutragen bzw. den früheren Zustand wiederherzustellen... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd7Wr BauO §6 Abs3VVG §10 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die ständige Rechtsprechung des VwGH, daß ein Bescheid auf Abtragung eines konsenslos errichteten Gebäudes erst nach rechtskräftiger Abweisung des nachträglich gestellten Bauansuchens vollstreckt werden, durfte, nicht für den Fall gelte, daß die Baubewilligung wegen eines bestehenden Bebauungsplanes nicht erteilt werden durfte, ist vertretbar. ... mehr lesen...
Die Klägerin leitet Amtshaftungsansprüche gegen das beklagte Bundesland daraus ab, daß der Magistrat der Landeshauptstadt Linz den Abbruch ihres Hauses statt, wie im Vollstreckungsbescheid angekundigt, erst ab dem 16. August 1975 schon am 21. Juli 1975 vollzogen hat, wodurch ihr gehörige Fahrnisse zerstört worden seien. Das Erstgericht wies das Klagebegehren nach Einsichtnahme in die Akten des Baurechtsamtes der Stadt Linz ohne Aufnahme weiterer Beweise ab. Es vertrat die Rechtsansi... mehr lesen...
Norm: VVG §10 Abs2
Rechtssatz: Erst die Anordnung der Ersatzvornahme ist die rechtlich maßgebliche Vollzugsverfügung, ohne die eine Ersatzvornahme nicht denkbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 8/78 Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 8/78 Veröff: SZ 51/126 = JBl 1979,487 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...