Norm
AHG §1 Cd7Rechtssatz
Die Rechtsansicht, daß die ständige Rechtsprechung des VwGH, daß ein Bescheid auf Abtragung eines konsenslos errichteten Gebäudes erst nach rechtskräftiger Abweisung des nachträglich gestellten Bauansuchens vollstreckt werden, durfte, nicht für den Fall gelte, daß die Baubewilligung wegen eines bestehenden Bebauungsplanes nicht erteilt werden durfte, ist vertretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0050050Dokumentnummer
JJR_19841212_OGH0002_0010OB00027_8400000_001