RS OGH 1984/12/12 1Ob27/84 (1Ob28/84), 1Ob10/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1984
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Norm

AHG §1 Cd7
Wr BauO §6 Abs3
VVG §10 Abs2 lita

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, daß die ständige Rechtsprechung des VwGH, daß ein Bescheid auf Abtragung eines konsenslos errichteten Gebäudes erst nach rechtskräftiger Abweisung des nachträglich gestellten Bauansuchens vollstreckt werden, durfte, nicht für den Fall gelte, daß die Baubewilligung wegen eines bestehenden Bebauungsplanes nicht erteilt werden durfte, ist vertretbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0050050

Dokumentnummer

JJR_19841212_OGH0002_0010OB00027_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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