Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Das in § 40 Abs. 1 AsylG 2005 statuierte Neuerungsverbot richtet sich an den Beschwerdeführer. Dieses ist nach Z 1 dieser Bestimmung insofern eingeschränkt, als der entscheidungswesentliche Sachverhalt sich nach Entscheidung des Bundesasylamtes maßgeblich geändert hat. Weiters ist das Neuerungsverbot insofern eingeschränkt, als sich dieses nicht an die Behörde bzw. den Asylgerichtshof richtet (vgl. Feßl in ZUV 4/139 sowie Frank/Anerinhof/Filzwieser, AsylG 20055, ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am 22.1.2006 erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Dazu wurde er von einem Organwalter des Bundesasylamtes niederschriftlich einvernommen 1.2. Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde folglich ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Wenn der BFV eine im gegenständlichen Fall analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Z 4 AsylG thematisiert, ist anzuführen, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn eine systemwidrige Regelungslücke vorliegen würde. Hierzu ist jedoch anzuführen, dass -wie bereits angeführtgem. § 23 (1) des Bundesgesetzes über den Asylgerichtshof, BGBl. I, Nr. 4/2008 (Asylgerichtshofgesetz - AsylGHG) idgF, soweit sich aus dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, nicht anderes erg... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Wenn der BFV eine im gegenständlichen Fall analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Z 4 AsylG thematisiert, ist anzuführen, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn eine systemwidrige Regelungslücke vorliegen würde. Hierzu ist jedoch anzuführen, dass -wie bereits angeführtgem. § 23 (1) des Bundesgesetzes über den Asylgerichtshof, BGBl. I, Nr. 4/2008 (Asylgerichtshofgesetz - AsylGHG) idgF, soweit sich aus dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, nicht anderes erg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Armeniens, brachte am 2.6.2008 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Dazu wurde er von der PI und zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Als
Begründung: für das Verlassen des Herkunftsstaates bra... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Aus dieser Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist demnach abzuleiten, dass nicht jede Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens zu einer Durchbrechung des Neuerungsverbotes führt, sondern nur jene, welche "kausal" dafür ist, dass der Asylwerber "nicht in der Lage war" die erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismittel schon im erstinstanzlichen Verfahren vorzubringen. Schlagworte Neuerungsverbot Zuletzt aktualisier... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist dem Anliegen des Gesetzgebers, Missbräuchen vorzubeugen, auch dadurch Rechnung getragen, dass die Ausnahmen vom Neuerungsverbot "auf jene Fälle beschränkt" werden, in denen der Asylwerber "aus Gründen, die nicht als mangelnde Mitwirkung" am Verfahren zu werten sind, "nicht in der Lage war", Tatsachen und Beweismittel bereits in erster Instanz vorzubringen. Somit bleibt vom Neuerungsverbot ein Vorbringen erfasst,... mehr lesen...
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Rechtssatz: 3 Da das, dem BF vor dem BAA mögliche und zumutbare Verhalten unterblieb, geht der AsylGH davon aus, dass der BF durch diese Beschwerdeangaben lediglich seinen -durch das nicht rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren legalisierten- Aufenthalt missbräuchlich zu verlängern versucht (VwGH 27.9.2005, 2005/01/0313). Schlagworte Missbrauch, Neuerungsverbot Zuletzt aktualisiert am 28.01.2009 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Armeniens, stellte am 04.06.2006 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz. Dazu wurde er erstbefragt und zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Als
Begründung: für das Verlassen des Herkunf... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Am Boden der zu dieser Bestimmung ergangenen und für deren Auslegung maßgeblichen Judikatur der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (siehe VfGH 15.10.2004, Zahl G237/03 ua., VwGH 27.09.2005, Zahl 2005/01/0313) ist in diesem Kontext noch zu beurteilen, ob diese später, trotz gegebener Äußerungsmöglichkeit schon im erstinstanzlichen Verfahren, erst im Stadium der Beschwerde erfolgte Tatsachenbehauptung von dem Versuch gekennzeichnet ist, das Asylverfahren m... mehr lesen...