Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich aus § 28 Abs. 2 AsylG zwar das Gebot ableiten lässt, dass im Verfahren gem. § 68 AVG das Asylverfahren nach 20 Tagen zuzulassen ist, was das Bundesasylamt aber nicht daran hindert, auch danach den Antrag noch zurückzuweisen (vgl. § 28 (1) letzter Satz AsylG). Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ergibt, stellt die Zulassung eine Verfahrensanordnung bzw. Prognoseentscheidung ohne Bescheidcharakter dar (vgl.... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger der Russischen Föderation und nach eigenen Angaben der Volksgruppe der Inguschen zugehörig, reiste am 2. September 2005 mit dem Flugzeug von Moskau kommend in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 3. September 2005 einen Antrag auf Gewährung von Asyl, den er mit Problemen aufgrund von "Blutrache" begründete. 1998 seien zwei Brüder seines Vaters umgebracht worden, worauf dieser seinerseits drei ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Zu einer neuen Sachentscheidung kann die Behörde jedoch nur durch eine solche behauptete Änderung des Sachverhaltes berechtigt und verpflichtet werden, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen rechtlich Asylrelevanz zukäme; eine andere rechtliche Beurteilung des Antrages darf nicht von vornherein ausgeschlossen sein. Dem neuen Tatsachenvorbringen muss eine Sachverhaltsänderung zu entnehmen sein, die - falls sie festgestellt werden kann - zu ei... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 3 Darüber hinaus muss die behauptete Sachverhaltsänderung zumindest einen "glaubhaften Kern" aufweisen, dem Asylrelevanz zukommt und an den diese positive Entscheidungsprognose anknüpfen kann. Die Behörde hat sich insoweit bereits bei der Prüfung, ob der (neuerliche) Asylantrag zulässig ist, mit der Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Antragstellers und gegebenenfalls mit der Beweiskraft von Urkunden auseinander zu setzen. Ergeben ihre Ermittlungen, dass eine Sachv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger und Angehöriger der kurdischen Volksgruppe, gelangte am 27.11.2002 gemeinsam mit seiner Ehegattin und seinen beiden minderjährigen Kindern illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am selben Tag einen Asylantrag. 2. Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 27.11.2002 brachte der Beschwerdeführer als
Begründung: für das Verlassen seiner Heimat zusammengefasst vor, dass er und seine Familie... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Von den Asylbehörden ist eine Einbeziehung des realen Hintergrundes der von einem Asylwerber vorgetragenen Fluchtgeschichte in das Ermittlungsverfahren zu erwarten. Die Behauptungen des Asylwerbers sind auch am Verhältnis zu der Berichtslage in Bezug auf das Ereignis, von dem er betroffen gewesen sein will, zu messen (VwGH 30.9.2004, 2001/20/0135, in diesem Sinne auch VwGH 31.5.2005, 2005/20/0176). Auch der Verfassungsgerichtshof geht in seinem Erkenntnis 2001/10... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF"), ein türkischer Staatsangehöriger und kurdischer Volksgruppenzugehöriger, reiste zusammen mit anderen türkischen Staatsangehörigen auf einem LKW versteckt, illegal in das Bundesgebiet von Österreich ein stellte am selben Tag beim Bundesasylamt in Linz einen Antrag auf Gewährung von Asyl. 2. Das Bundesasylamt hat den Antragsteller am 29.01.2001 zum Reiseweg und den Gr... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Darüber hinaus hält der Verwaltungsgerichtshof eine erhöhte Mitwirkungspflicht eines Antragstellers im Ermittlungsverfahren dann für gegeben, wenn es sich um einen der persönlichen Sphäre der Partei zugehörigen Umstand (wie beispielsweise ihre familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Situation) handelt, von dem sich die Behörde nicht amtswegig Kenntnis verschaffen kann. Wenn Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln haben, ist die Mitwirkungspflicht und Off... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 3 Der Asylgerichtshof übersieht in diesem Zusammenhang nicht, dass auf Grund der Spezifika eines Asylverfahrens, unbeschadet dessen, dass es als antragsgebundenes Verwaltungsverfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz abgeführt wird, die Anforderungen an einen Asylwerber auf Grund von fluchttypischen Sachzwängen nicht überzogen werden dürfen. Dennoch sieht der das asylrechtliche Ermittlungsverfahren zum Inhalt habende § 28 Asylgesetz 1997 keine Bewei... mehr lesen...