Entscheidungsgründe: I. 1. Der aus Bangladesch stammende Beschwerdeführer reiste am 17. März 1998 unter Umgehung der Grenzkontrolle nach Österreich ein und stellte kurz darauf einen Antrag auf Gewährung von Asyl sowie auf Zuerkennung einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß §19 Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76 (im folgenden: AsylG 1997). Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. April 1998 wurde der Asylantrag abgewiesen und die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung o... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1AsylG 1997 §19AsylG 1997 §21FremdenG 1997 §36
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander
durch Verhängung eines Aufenthaltsverbotes wegen Mittellosigkeit
trotz vorläufiger Aufenthaltsberechtigung aufgrund Mißachtung des
klar erkennbaren Gesetzeszwecks; keine nähere Überprü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76, (im folgenden: AsylG) bestimmt in §6 unter der Rubrik "Offensichtlich unbegründete Asylanträge" folgendes: "§6. Asylanträge gemäß §3 sind als offensichtlich unbegründet abzuweisen, wenn sie eindeutig jeder Grundlage entbehren. Dies ist der Fall, wenn ohne sonstigen Hinweis auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat 1. sich dem Vorbringen der Asylwerber offensichtlich nicht die Behauptung entnehmen läßt, daß ihnen im H... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art11 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangAsylG 1997 §6AsylG 1997 §19AsylG 1997 §32AVG §63 Abs5
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der bloß zweitägigen Berufungsfrist im Fall der
Abweisung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet wegen
Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze und mangels
Rechtfertigung unter dem Blickpunkt des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegenden Beschwerden wenden sich gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres (BMI), mit denen - in Anwendung des §19 Abs1 Asylgesetz 1991, BGBl. 8/1992, - Asylanträgen keine Folge gegeben wurde. Nach dieser Gesetzesbestimmung sind Asylanträge unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Stand des Verfahrens (also auch im Zuge eines Berufungsverfahrens) "abzuweisen". (Siehe hiezu unten III.1.b.cc). Dem §25 Abs2 AsylG 1991 zufolge sind am 1. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / civil rightsAsylG 1991 §19EGVG ArtII Abs2
Leitsatz: Asylrecht kein civil right im Sinne der EMRK; kein Verstoß
der Regelung der als Zurückweisung zu deutenden Abweisung von
Asylanträgen in bestimmten Fällen gegen die Bedarfskompetenz
in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens; Erforderlichke... mehr lesen...