Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Lisa U*****, gegen die beklagte Partei IEF-Service GmbH, Geschäftsstelle Innsbruck, 6020 Innsbruck, Meranerstraße 1, vertreten durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1999 bis 31. 8. 2000 bei dem späteren Gemeinschuldner als Angestellter im Außendienst mit einem Bruttogehalt von S 20.300,-- zuzüglich 2 %iger Umsatzprovision und Kilometergeld beschäftigt. In seinem Dienstvertrag wurde eine Kündigungsfrist von vier Monaten vereinbart. Seit März 2000 erhielt er kein laufendes Entgelt ausbezahlt, nachdem ihm die letzten Spesen überhaupt Mitte Jänner 2000 bis einschließlich der 35. Kalenderwoche 1999 ausbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Klägerin, die ihren berechtigten Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG wegen eines auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung entfallenden Entgeltrückstandes erklärte, gebühre Insolvenzausfallgeld (restliche Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung) gemäß § 25 Abs 2 KO iVm § 3 Abs 3 IESG bis zum gesetzlichen Kündigungstermin (30. 6. 1996), ist zutreffend (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 15. 2. 1994 bis zu seinem Austritt am 22. 10. 1995 als Angestellter mit einem Gehalt von S 37.800 monatlich (14 x jährlich), einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten und einem Kündigungstermin jeweils zum Quartal beschäftigt. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 21. 9. 1995, 3 S 1314/95w, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnete. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 19. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog vom Arbeitsamt seit 1992 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Von der beklagten Partei bezog die Klägerin vom 4. 5. 1995 bis 16. 5. 1995 Krankengeld in Höhe von insgesamt S 1.912,-- und vom 17. 5. 1995 bis 3. 1. 1996 Wochengeld in Höhe von insgesamt S 61.430,--. Die Klägerin ist seit 17. 6. 1994 mit Josef T***** verheiratet. Dieser führt eine KFZ-Reparaturwerkstätte und einen KFZ-Handel. Am 14. 10. 1995 gebar die Klägerin ein Kind. Seit ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1975 bis 30. 9. 1979 und nach Leistung seines Grundwehrdienstes wieder vom 1. 4. 1980 bis 15. 8. 1993 bei der K***** Redaktionsgesellschaft mbH beschäftigt. Vom 1. 9. 1993 bis zum 2. 12. 1993 - dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die neue Arbeitgeberin mit sofortiger Wirkung - war er bei der mit einem Stammkapital von S 500.000,-- am 15. 6. 1993 gegründeten und am 27. 7. 1993 ins Firmenbuch eingetragenen B*****gesellschaft m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter vom 14.4.1986 bis 13.12.1994 beschäftigt und hatte unter anderem eine sechsmonatige Kündigungsfrist und eine Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses nur zu den Terminen 31.3. und 30.9. jedes Jahres vereinbart. Am 2.12.1994 erfuhr er, daß das Novembergehalt und die Weihnachtsremuneration nicht bezahlt werden könnten, worauf er der beklagten Partei eine Nachfrist bis 12.12.1994 setzte und infolge ... mehr lesen...
Norm: ALVG §16 Abs2ALVG §25 Abs1
Rechtssatz: Kommt es mangels Verständigung nicht zur Legalzession, besteht gemäß § 25 Abs 1 ALVG eine Rückzahlungspflicht des Arbeitslosengeldempfängers. Entscheidungstexte 8 ObA 233/95 Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 233/95 10 ObS 70/99p Entscheidungstext OGH 04.05.1999 10 ObS 70/99p... mehr lesen...
Norm: ALVG §16 Abs2AO §20dAO §23 Abs1 Z3IESG §3 Abs3
Rechtssatz: § 3 Abs 3 IESG ist im Sinne einer Begrenzung aller auf einen nach Ende der Dreimonatsfrist des § 3 Abs 1 IESG liegenden Bemessungszeitraum entfallenden Ansprüche durch gesetzliche bzw kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine auszulegen. Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 20 d AO ist daher auch dann gesichert, wenn er einen nach Ablauf der Dreimonatsfrist l... mehr lesen...