Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 10 Abs 3 BLVG 1965 handelt es sich lediglich um eine "Bewertungsbestimmung", mit welcher die Möglichkeit geschaffen wurde, Arbeitsleistungen, die in einer nicht unter die Absätze 1 und 2 des § 10 BLVG fallenden Aufsichtsführung oder Erziehertätigkeit bestehen, in die L... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;BLVG 1965 §3;BLVG 1965 §9;
Rechtssatz: Die vorübergehende, kurzfristige Heranziehung eines Lehrers an Stelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen (hier: jährlich jeweils 2 Wochen), ist mit der Tätigkeit einer dauernden Unterrichtserteilung nicht verbunden. Eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung nach § 10 Abs 3 BLVG 1965 kommt nicht in Betrach... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Nur insofern, als sich durch eine allenfalls vorzunehmende Einrechnung der Aufsichtstätigkeit oder Erziehertätigkeit gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 im Zusammenhang mit der Erteilung von Unterrichtsstunden eine das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitende dauernde Unterrichtserteilung e... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;
Rechtssatz: Ein Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 ist nur dann herzustellen, wenn der zuständige Bundesminister im Verfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass nach seiner Ansicht die beantragte Einrechnung vorzunehmen wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...