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64/02 BundeslehrerNorm
BLVG 1965 §10 Abs3;Rechtssatz
Die vorübergehende, kurzfristige Heranziehung eines Lehrers an Stelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen (hier: jährlich jeweils 2 Wochen), ist mit der Tätigkeit einer dauernden Unterrichtserteilung nicht verbunden. Eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung nach § 10 Abs 3 BLVG 1965 kommt nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X03Im RIS seit
18.09.2006