RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §10 Abs3;
BLVG 1965 §3;
BLVG 1965 §9;

Rechtssatz

Die vorübergehende, kurzfristige Heranziehung eines Lehrers an Stelle seiner normalen Unterrichtstätigkeit zu Schulschikursen (hier: jährlich jeweils 2 Wochen), ist mit der Tätigkeit einer dauernden Unterrichtserteilung nicht verbunden. Eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung nach § 10 Abs 3 BLVG 1965 kommt nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X03

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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