Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z10;
Rechtssatz: Das Habilitationsansuchen eines Universitätsassistenten ist KEINE Eingabe in einer Dienstrechtsangelegenheit. Eine Dienstrechtsangelegenheit liegt erst vor, wenn ein Universitätsassistent bereits im Besitz der venia docendi um seine Weiterbestellung als Universitätsassistenz ansucht. Euro... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Im zweiten Satz des § 14 TP 6 Abs 5 Z 4 GebG hat der Gesetzgeber sämtliche Eingaben um Stundung, Ratenbewilligung, Nachsicht einer Abgabe, ferner Berufungen gegen die Abweisung derartiger Gesuche ausdrücklich von den im ersten Satz des § 14 TP 6 Abs 5 Z 4 GebG genannten Möglichkeiten der Gebührenbefreiung ausgeno... mehr lesen...