RS Vwgh 1987/2/23 86/15/0091

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Veröffentlicht am 23.02.1987
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;

Rechtssatz

Im zweiten Satz des § 14 TP 6 Abs 5 Z 4 GebG hat der Gesetzgeber sämtliche Eingaben um Stundung, Ratenbewilligung, Nachsicht einer Abgabe, ferner Berufungen gegen die Abweisung derartiger Gesuche ausdrücklich von den im ersten Satz des § 14 TP 6 Abs 5 Z 4 GebG genannten Möglichkeiten der Gebührenbefreiung ausgenommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150091.X01

Im RIS seit

23.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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