Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z10;Rechtssatz
Das Habilitationsansuchen eines Universitätsassistenten ist KEINE Eingabe in einer Dienstrechtsangelegenheit. Eine Dienstrechtsangelegenheit liegt erst vor, wenn ein Universitätsassistent bereits im Besitz der venia docendi um seine Weiterbestellung als Universitätsassistenz ansucht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150110.X03Im RIS seit
22.06.1987