RS Vwgh 1987/6/22 86/15/0110

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z10;

Rechtssatz

Das Habilitationsansuchen eines Universitätsassistenten ist KEINE Eingabe in einer Dienstrechtsangelegenheit. Eine Dienstrechtsangelegenheit liegt erst vor, wenn ein Universitätsassistent bereits im Besitz der venia docendi um seine Weiterbestellung als Universitätsassistenz ansucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150110.X03

Im RIS seit

22.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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