Entscheidungsgründe: I. 1.1. M S wurde am 9. März 2003 als Gemeinderat der Gemeinde römisch eins. 1.1. M S wurde am 9. März 2003 als Gemeinderat der Gemeinde Fresach angelobt und übt seit diesem Zeitpunkt sein Mandat als Gemeinderat der genannten Gemeinde aus. 1.2. In der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fresach am 21. Dezember 2007 ist zu Tagesordnungspunkt 15 "Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Mandatsverlust eines Mitglie... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §31Krnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO 2002 §39VfGG §71 Abs1
Leitsatz: Stattgabe des Antrags eines Gemeinderates auf Mandatsverlust einesGemeinderatsmitglieds wegen Verlustes der Wählbarkeit infolgeVerlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde;Verlustigerklärung des Mandats Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einem an die Gemeinde Eberndorf gerichteten Schreiben vom 5. Juli 1999 gab Dr. K (... Mitglied des Gemeinderates dieser Gemeinde) ua. bekannt, dass er "mit Wirkung 31.8.1999 auf (s)ein Gemeinderatsmandat verzichte". 1.2.1. In der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eberndorf am 7. Juli 1999 ist zu Tagesordnungspunkt 1. "... Dr. K - Antrag auf Mandatsverlust an den Verfassungsgerichtshof" wörtlich das Folgende... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §30 Abs2Krnt Allgemeine GemeindeO 1998 §31Krnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO §16 Abs1 litbKrnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO §38 Abs1VfGG §71 Abs1
Leitsatz: Verlustigerklärung des Mandats eines Ersatzmitglieds des
Gemeinderates aufgrund Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere
Gemeinde ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Gemeinderat der Gemeinde Techelsberg am Wörther See faßte in seiner Sitzung am 9. April 1997 den Beschluß, beim Verfassungsgerichtshof den Antrag zu stellen, C P, Ersatzmitglied des Gemeinderates, aus dem Grund des §31 Abs1 litb Allgemeine Gemeindeordnung 1993, LGBl. für Kärnten 77/1993 (WV) idF 73/1996 - AGO, ihres Mandates für verlustig zu erklären. 1.2.1. Mit einer am 16. Juni 1997 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten und - der Sache nach - auf Ar... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcKrnt Allgemeine GemeindeO 1993 §100VfGG §71 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Gemeinderates auf Erklärung des
Mandatsverlustes eines Ersatzmitgliedes des Gemeinderates als
unzulässig aufgrund Aufhebung des zugrundeliegenden
Gemeinderatsbeschlusses durch die Aufsichtsbehörde aus formalen
Gründen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Heribert Pölzl war Abgeordneter zum Stmk. Landtag und legte laut Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 2. Oktober 1978 sein Mandat wegen Krankheit zurück. Mit Bescheid der Stmk. Landesregierung vom 16. Oktober 1978, Z 1-Vst.La 1/176-1978, wurde ihm auf seinen Antrag hin gemäß §21 des Stmk. Bezügegesetzes vom 7. Dezember 1972, LGBl. 28/1973, im Hinblick auf ein ärztliches Gutachten vom 26. Juni 1978 ab 1. November 1978 ein vorzeitiger monatlicher Ruhe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art35 Abs1B-VG Art141 Abs1 drittletzter SatzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litcVfGG §67 Abs2VfGG §71 Abs1
Rechtssatz: Art141 Abs1 litc B-VG; Abweisung des Antrages des Bundesrates, sein Mitglied Dr. Paul Kaufmann des Mandates für verlustig zu erklären; keine Geltendmachung eines gesetzlichen ... mehr lesen...