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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litcLeitsatz
Zurückweisung des Antrags eines Gemeinderates auf Erklärung des Mandatsverlustes eines Ersatzmitgliedes des Gemeinderates als unzulässig aufgrund Aufhebung des zugrundeliegenden Gemeinderatsbeschlusses durch die Aufsichtsbehörde aus formalen GründenRechtssatz
Seit der formellen Rechtskraft des den Gemeinderatsbeschluß vom 09.04.97 (Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Verlustigerklärung des Mandats eines Ersatzmitglieds des Gemeinderates) aufhebenden Bescheides der Kärntner Landesregierung vom 12.11.97 ist die Legitimation des Gemeinderates der Gemeinde T zur gegenständlichen Antragstellung gemäß Art141 Abs1 litc erster Fall B-VG iVm §71 Abs1 Satz 1 VfGG nicht mehr gegeben (vgl VfSlg 12447/1990), weshalb der vom Bürgermeister namens des Gemeinderates eingebrachte Antrag als unzulässig zurückzuweisen war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Aufhebung von amtswegen, VfGH / Mandatsverlust, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:WII3.1997Dokumentnummer
JFR_10019071_97W0II03_01