Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. 2004/32, wurde die Wahl des Vorarlberger Landtages für den 19. September 2004 ausgeschrieben und als Stichtag der 6. Juli 2004 festgesetzt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von der Landeswahlbehörde gemäß §32 des Vorarlberger Landtagswahlgesetzes, LGBl. 1988/60, idF LGBl. 2004/15, (im Folgenden: LWG) abgeschlossenen und kundgemachten Landes- und Bezirkswahlvorschläge folgender wahlwerben... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26 Abs6B-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3VfGG §68Vlbg Landesverfassung Art3, Art13Vlbg LandtagswahlG (LWG) §6, §19, §23, §26, §36, §40, §62
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Vorarlberger Landtagswahl 2004;
keine Verletzung des geheimen und des aktiven Wahlrechts durch die
Stimmzettelzusendung bzw durch die Regelungen über die
Wahlberechtigung; kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. §1 der Gemeindewahlordnung 1960 - GWO, Stmk. LGBl. 1960/6, idF LGBl. 1999/82, - überschrieben ua. mit "Anzahl der Gemeinderäte" - lautet in seinen Abs2 und 3 wie folgt: "(2) Der Gemeinderat besteht aus 9 Mitgliedern, in Gemeinden mit über 1000 Einwohnern aus 15, in Gemeinden mit über 3000 Einwohnern aus 21, in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern aus 25 und in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern aus 31 Mitgliedern. (3) Die Anzahl der Gemeinderatsm... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §1Stmk GdWO 1960 §81VfGG §68
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl wegen
Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Gemeinderates über die
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates; Entscheidung
über diese wahlrechtlich bedeutsame Frage ein vor dem
Verfassungsgerichtshof im Wege einer Wahlanfechtung bekäm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2.4.2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11.1.2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt. 1.1.2. In der Stadt Feldkirch lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 1999/30, kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde: Bürgermeist... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68Vlbg GWG §15Vlbg GWG §28 Abs4Vlbg GWG §50Vlbg GWG §66, §67Vlbg Landesverfassung Art13 Abs5
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch vom
02.04.2000 wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Auflage von
Stimmzetteln in den Wahlzellen; keine Bedenken gegen die Regelung der
Wahlpf... mehr lesen...
Begründung: 1.1. In einer beim Verfassungsgerichtshof eingereichten, erkennbar auf Art141 Abs1 lita B-VG gestützten und am 15. November 1997 zur Post gegebenen Wahlanfechtungsschrift (protokolliert zur Zahl WI-5/97) begehrte die Wählergruppe "Die Neutralen, Nein zu NATO und EU" ua., der Verfassungsgerichtshof wolle das Verfahren zur Wahl des Oberösterreichischen Landtages vom 5. Oktober 1997 vom Ermittlungsverfahren an für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben. Der Verfa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §68
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für eine Wahlanfechtung; Wiedereinsetzung nur in den Fällen des Art144 B-VG vorgesehen Entscheidungstexte W I-2/98 Entscheidungstext VfGH Beschluss 09.06.1... mehr lesen...