Begründung: I. 1. a) Aufgrund einer bei der Volksanwaltschaft am 13. Juni 1995 eingelangten Eingabe leitete diese gemäß Art148a Abs1 B-VG ein Verfahren zur Prüfung der Frage ein, ob die Zurückweisung einer Berufung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark vom 6. April 1995 einen Mißstand in der Verwaltung darstelle, und forderte mit Schreiben vom 1. September 1995 den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark zur Aktenvorlage auf. Nachdem der Unabhängigen Ve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art148aB-VG Art148fB-VG Art148iStmk L-VG §35VfGG §36g
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Zuständigkeit der
Volksanwaltschaft zur Kontrolle des UVS Steiermark mangels eines
konkreten Anlaßfalles; Anrufung des Verfassungsgerichtshofs zur
Schlichtung von abstrakten Meinungsverschiedenheiten über die
Auslegung der gesetzl... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Volksanwaltschaft stellte zu AZ KV 3/95 mit Berufung auf Art148 f B-VG iVm §36 g VerfGG 1953 den Antrag, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, daß die Prüfung von Gnadenverfahren nach dem XXX. Hauptstück der StPO 1975 idgF uneingeschränkt in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft gemäß Art148 a Abs1 und 2 B-VG fällt". 1.2.1. Der - zur Äußerung zum Antrag der Volksanwaltschaft eingeladene - Bundesminister für Justiz gab eine schriftliche Stellung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art22B-VG Art148aB-VG Art148bB-VG Art148fVfGG §36gStPO §507 ff
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen auf Feststellung der Kompetenz der
Volksanwaltschaft zur Prüfung von Gnadenverfahren sowie auf
Zuerkennung der Parteistellung bzw des Beitritts als
Nebenintervenient im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof; keine
Durchsetzbarkeit der Hil... mehr lesen...