Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 10. Juli 2001 (vgl. auch den zu diesem Bescheid ergangenen hg. Beschluss vom 16. Dezember 2002, Zl. 2001/10/0179, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges zurückwies) wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte, geführt bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, zurückgewie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §64a idF 1998/I/158;AVG §66 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;DSt Rechtsanwälte 1990 §18;RAO 1868 §5a;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenngleich der angefochtene Bescheid von einer unzuständigen Behörde erlassen wurde, stand gegen ihn gleichwohl das R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §64a idF 1998/I/158;AVG §66 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;DSt Rechtsanwälte 1990 §18;RAO 1868 §5a;VwRallg;
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat grundsätzlich die als Rechtsmittelinstanz in Betracht kommende Behörde zu entscheiden (vgl. die bei Hauer/Leukauf... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 9. August 1932 geborene Beschwerdeführer wurde am 24. März 1964 bei der Rechtsanwaltskammer Wien in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Am 15. November 1995 verfügte der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien gegenüber dem Beschwerdeführer die vorläufige Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Am 18. Dezember 1995 wurde über das Vermögen des Beschwerdeführers d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §30 Abs4;RAO 1868 §34 Abs1 lita;RAO 1868 §5a;VwRallg;
Rechtssatz: § 34 RAO ordnet im Falle des Erlöschens der Berechtigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes keine FORMELLE ERLEDIGUNG an. Der Ansicht, dass eine bescheidmäßige Erledigung wegen der Auswirkungen der Entscheidung auf das Recht der Erwerbsfreiheit und Ansprüche auf Versorgungs... mehr lesen...