Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und W M die Schreiben vom 11.3.1996, 2.5.1996, 19.12.1996 und 4.3.1997 an den Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Dr. M G, gerichtet, sowie jeweils eine Kopie davon an dessen Mandanten R M und hiedurc... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; kein
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung;
vertretbare Annahme des Vorliegens eines Verstoßes gegen die
Richtlinien für die Ausübun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die maßgebende Rechtslage stellt sich dar wie folgt: 1. Gemäß §28 Abs1 lith Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl. Nr. 96/1868 idgF, obliegt es dem Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer, "in den von diesem Gesetz oder dem Disziplinarstatut angeordneten Fällen" einen mittlerweiligen Stellvertreter zu bestellen. Wie sich aus §34 Abs4 RAO ergibt, ist dem Rechtsanwalt ein mittlerweiliger Stellvertreter ua. im Fall des Verzichtes (§34 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art5EMRK Art4 Abs2DSt 1990 §69RAO §34RAO §37RL-BA 1977 §59, §60, §61RL-BA 1977 §62GO für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß vom 18.04.91 §43
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Bestellung von Rechtsanwälten zu mittlerweiligen Stellvertretern
eines Rechtsanwaltes für ... mehr lesen...