Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Mit Beschluss der Plenarversammlung der Salzburger Rechtsanwaltskammer (im Folgenden: RAK Salzburg) vom 12. Oktober 2009 wurden Teil A und Teil B der Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK Salzburg (im Folgenden: Satzung) geändert. Gemäß §18 Abs1 Teil A der Satzung tritt dieser Teil A mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Gemäß §27 Abs5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. 96/1868 idF BGBl. I 111/2007 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art120bRAO §27
Leitsatz: Keine Verletzung einer Rechtsanwaltskammer im Recht aufSelbstverwaltung durch teilweise Versagung der aufsichtsbehördlichenGenehmigung einer Satzung der Versorgungseinrichtung; keinegrundsätzliche Untersagung der Erlassung einer solchen Verordnung
Rechtssatz: Durch den angefochtenen Bescheid wird der Rechtsanwaltskammer Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und W M die Schreiben vom 11.3.1996, 2.5.1996, 19.12.1996 und 4.3.1997 an den Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Dr. M G, gerichtet, sowie jeweils eine Kopie davon an dessen Mandanten R M und hiedurc... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; kein
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung;
vertretbare Annahme des Vorliegens eines Verstoßes gegen die
Richtlinien für die Ausübun... mehr lesen...
Begründung: 1. Rechtsanwalt Dr. K L "als bevollmächtigter Vertreter der Wählergruppe 'Club der Rechtsanwälte im Wr. Juristenverband - Konzipientenverband'" und Rechtsanwalt Dr. H R stellen in einer beim VfGH eingebrachten und auf Art141 Abs1 lita B-VG gestützten Anfechtungsschrift den Antrag, die in der Vollversammlung der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. vom 5. Juni 1986 vollzogene Wahl je eines ersten und zweiten Präsidentenstellvertreters sowie mehrerer Ausschußmitgli... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaDSt 1872 §22RAO §27 idF BGBl. 556/1985 RAO §28 Abs1 litc idF BGBl. 556/1985
Rechtssatz: Art141 Abs1 lita B-VG; Antrag auf Aufhebung der in der Vollversammlung der RAK f. Wien, NÖ und Bgld. vom 5. Juni 1986 vollzogenen Wahl je eines ersten und zweiten Präsidentenstellvertreters sowie mehrerer Ausschußmitglieder und Mitglieder des Disziplinarrates; Plen... mehr lesen...