Mit Beschluß vom 19. August 1992 bewilligte der Verwaltungsgerichtshof dem Antragsteller A die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde; unter anderem wurde gemäß § 64 Z. 3 ZPO in Verbindung mit § 61 VwGG die Beigebung eines Rechtsanwaltes bewilligt. Mit dem angefochtenen Bescheid bestellte die Abteilung II/2 des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich den beschwerdeführenden Rechtsanwalt zum Vertreter für den oben b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §24;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §26 Abs5;RAO 1868 §28 Abs1 liti;RAO 1868 §45;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;ZPO §64 Z3;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der bf Rechtsanwalt von einer Abteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer zum Parteienvertreter (Verfahrenshelfer iSd § 61 VwGG) bestellt. Gem § 26 Abs 5 RA... mehr lesen...
Zwischen der mitbeteiligten Partei und der Rechtsanwaltskammer für Wien ist zu 33 Cg 1037/91 des Landesgerichtes für ZRS Wien ein Amtshaftungsstreit anhängig, in dem die mitbeteiligte Partei (dort Kläger) S 21.271,20 sA mit der Begründung: begehrt, der Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien vom 12. Juli 1990, Zl. Vs 1727/90 (womit für die mitbeteiligte Partei betreffend das Verfahren des Landesgerichtes für Strafsachen Wien Rechtsanwalt Dr. NN als Amtsverteidiger bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §24;RAO 1868 §25 Abs1 liti;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 liti;RAO 1868 §45;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0087 E 16. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem angefochtenen Bescheid wurde unter Anwendung des § 45 RAO ein Rechtsanwalt bestellt. Für die Behandlung dieser Angelegenheit war sohin gem § 26 Abs 2 iVm §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §24;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 liti;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde unter Anwendung des § 45 RAO ein Rechtsanwalt bestellt. Für die Behandlung dieser Angelegenheit war sohin gem § 26 Abs 2 iVm § 28 Abs 1 lit i RAO und § 24 zweiter Absatz der Geschäftsordnung für den Ausschuss nicht der Ausschuss der Re... mehr lesen...