Begründung: Der Beklagte verrechnete der Klägerin für anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung und treuhändigen Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrags insgesamt 198.157,19 ATS. Die Klägerin anerkannte einen Honoraranspruch von 97.357,19 ATS, bestritt jedoch das diesen Betrag übersteigende Honorar und überwies insgesamt 94.922,02 ATS an den Beklagten. Dieser hinterlegte daraufhin den Differenzbetrag (das nach seiner Berechnung strittige Honorar) von 103.235,17 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete ua in Punkt 3 seines Beschlusses den vormaligen Verlassenschaftskurator (und Testamentsvollstrecker) sämtliche von ihm im Endausweis angeführten (und noch nicht übergebenen) Vermögenswerte an den Erben der am 22. 8. 1991 verstorbenen Erblasserin zu übergeben. Das Rekursgericht bestätigte mit ausführlicher
Begründung: den erstgerichtlichen Beschluss, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den es entschieden hat, EUR 20.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 13. 6. 2000 wurde über das Vermögen der H***** der Konkurs eröffnet und die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt. Die Gemeinschuldnerin schuldet dem Kläger für vor der Konkurseröffnung erbrachte rechtsfreundliche gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung 643.634,79 S (d.s. 46.774,76 EUR). Aus Anlass zweier von der späteren Gemeinschuldnerin am 4. 11. 1999 abgeschlossener Kaufverträge wurde der Kläge... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs1RAO §19 Abs4
Rechtssatz: Das anwaltliche Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht besteht nur an Bargeld, das Dritte für den Mandanten erlegt haben, nicht auch an Geldern, die der Mandant selbst seinem Rechtsanwalt übergeben hat. Entscheidungstexte 6 Ob 16/02z Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 16/02z 8 Ob 73/02x Ents... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Schlosser, Dr.Graf und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Erlagssache des Erlegers Dr.Johannes P*****, wider die Erlagsgegnerin K***** E***** GmbH, ***** vertreten durch Dr.Christian Dorda, Dr.Walter Brugger, Dr.Theresa Jordis und Dr.Florian Kremslehner, Rechtsanwälte in Wien, infolge außerorde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war für die Beklagte auf Grund einer ihm erteilten Vollmacht als Rechtsanwalt tätig. Das Vollmachtsverhältnis wurde zum 23. November 1981 aufgelöst. Auf Grund seiner rechtsfreundlichen Tätigkeit sind beim Kläger Zahlungen für die Beklagte in der Höhe von S 4,493.431,-- eingegangen, von denen der Kläger S 1,861.755,-- zur Befriedigung von Verbindlichkeiten der Beklagten verwendete. Den Restbetrag von S 2,631.676,-- folgte er nicht aus, weshalb ihn di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351RAO §19 Abs4
Rechtssatz: Zugunsten einer verjährten Forderung kann ein Pfandrecht nur dann wirksam begründet werden, wenn darin ein Verzicht auf die Einwendung der Verjährung gelegen ist. Dies schließt eine Pfandrechtsbegründung durch einseitiges Vorgehen des Gläubigers (wie zB § 19 Abs 3 RAO) aus. Entscheidungstexte 7 Ob 689/87 Entscheidungstext OGH 15.10.1987 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VBRAO §19 Abs3RAO §19 Abs4
Rechtssatz: Bei einem Antrag nach § 19 Abs 3 RAO darf die Ausfolgung des erlegten Betrages nur einverständlich oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung, nicht aber auf Grund eines Antrages des Erlagsgegners erfolgen, weil dem Rechtsanwalt gemäß § 19 Abs 4 RAO für seine Forderung aus der Vertretung am erlegten Betrag ein gesetzliches Pfandrecht zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...