Norm: RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 10 Abs 2 RAO sind Redlichkeit und Ehrlichkeit Anwaltspflichten, die, soweit sie sich auf die Berufsausübung beziehen, auch Berufspflichten sind. Entscheidungstexte Bkd 6/84 Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84 15 Bkd 2/09 Entscheidungstext OGH 10.08.2009 15 Bkd 2/09 Vgl a... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Ein Anwalt ist verpflichtet, seinen Klienten über den Fortgang einer ihm übertragenen Causa wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und gebraucht wahrheitswidrige Ausflüchte, um sein Versehen zu verschleiern, so verstößt er gegen die Berufspflicht und beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2DSt 1990 §1 JRAO §10 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat auch außerhalb des Berufes das Ansehen des Anwaltstandes zu wahren. Der Beruf des Rechtsanwaltes steht im Blickpunkt der Öffentlichkeit und soll ein besonderes Vertrauen rechtfertigen. Es geht daher nicht an, zwischen einem Rechtsanwalt im Dienst und einem Rechtsanwalt privat zu unterscheiden. Entscheidungstexte Bkd 13... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Berufspflichtverletzung sowie Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt bei Vertretung mehrfacher Interessen einen Selbsteintritt in ein Geschäft vornimmt, ohne alle Beteiligten hievon in Kenntnis zu setzen (Ankauf eines Liegenschaftsanteiles des Klienten, wobei der Rechtsanwalt gleichzeitig als Verlassenschaftskurator, als Verkäufer und als bevollmächtigter Vertreter der Ver... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 C4RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung der einem Rechtsanwalt treuhänderisch erteilten Aufträge begründet eine Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 26/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 Bkd 26/63 Veröff: AnwBl 1964,22 Bkd 31/82 ... mehr lesen...