RS OGH 1984/4/2 Bkd6/84, 15Bkd2/09

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Veröffentlicht am 02.04.1984
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Norm

RAO §10 Abs2

Rechtssatz

Gemäß § 10 Abs 2 RAO sind Redlichkeit und Ehrlichkeit Anwaltspflichten, die, soweit sie sich auf die Berufsausübung beziehen, auch Berufspflichten sind.

Entscheidungstexte

  • Bkd 6/84
    Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84
  • 15 Bkd 2/09
    Entscheidungstext OGH 10.08.2009 15 Bkd 2/09
    Vgl auch; Beisatz: Für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausreichender Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens, wenn ein Rechtsanwalt nicht nur in Kenntnis des tatsächlich vereinbarten Kaufpreises einen niedrigeren Preis zwecks Verminderung der Grunderwerbssteuer in die Vertragsurkunde aufgenommen, sondern auch aktiv an dessen Berechnung mitgewirkt hat, um der Annahme einer „gemischten Schenkung" und einer daraus resultierenden Schenkungssteuervorschreibung zu entgehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0072416

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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