Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Ein Anwalt ist verpflichtet, seinen Klienten über den Fortgang einer ihm übertragenen Causa wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und gebraucht wahrheitswidrige Ausflüchte, um sein Versehen zu verschleiern, so verstößt er gegen die Berufspflicht und beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0055939Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2015