Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Berufspflichtverletzung sowie Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt bei Vertretung mehrfacher Interessen einen Selbsteintritt in ein Geschäft vornimmt, ohne alle Beteiligten hievon in Kenntnis zu setzen (Ankauf eines Liegenschaftsanteiles des Klienten, wobei der Rechtsanwalt gleichzeitig als Verlassenschaftskurator, als Verkäufer und als bevollmächtigter Vertreter der Verkäufer aufgetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0055715Dokumentnummer
JJR_19660509_OGH0002_000BKD00070_6500000_001