Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 6. März 1995, B 496/95-3, die Behandlung der zunächst vor ihm erhobenen Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 30. November 1994, Zl. UVS-20/1113/5-1994, ab und trat die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Mit der dem Beschwerdevertreter am 31. Mai 1995 zugestellten Verfügung vom 8. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, bestimmte in der Verfügung näh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §1 Abs1;RAO 1868 §34 Abs1 litd;VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein durch die Verzichtsleistung gem § 34 Abs 1 lit d RAO emeritierter Rechtsanwalt ist zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nicht berechtigt. Eine von ihm unterfertigte VwGH-Beschwerde oder Mängelbehebung trägt somit keine Unterschrift eines Rechtanwaltes iSd § ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wurde mit Bescheid einer Abteilung des Ausschusses der belangten Rechtsanwaltskammer vom 28. September 1992 gemäß § 45 Abs. 1 RAO in Verbindung mit § 41 Abs. 2 StPO zum Verteidiger des Erich P. bestellt. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Vorstellung gab der Ausschuß der belangten Rechtsanwaltskammer mit Bescheid vom 22. Oktober 1992 keine Folge. In der Begründung: dieses Bescheides vertrat die belangte Behörde die Auffassung, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1 impl;RAO 1868 §1 Abs1;RAO 1868 §1 Abs2;RAO 1868 §22 Abs1;RAO 1868 §34 Abs1 litd;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §46 Abs1;RAO 1868 §5 Abs1;VwGG §61 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Vorschriften der RAO normieren die PFLICHTMITGLIEDSCHAFT der Rechtsanwälte in jener Rechtanwaltskammer, in deren Sprengel der jeweilige Rechtsanwalt... mehr lesen...