I. 1 1.1. Die Revisionswerberin stellte beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: Verwaltungsgericht) am 20. Mai 2015 in Zusammenhang mit „Direktvergaben von Verträgen zur Herstellung von Kennzeichentafeln“ den Antrag auf Feststellung, „dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2006 oder die hierzu ergangenen Verordnungen oder wegen eines Verstoßes gegen unmi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §1 Abs1 Z1KDV 1967KFG 1967 §49 Abs5cKFG 1967 §49 Abs5d
Rechtssatz: Mit der durch die 17. KFG-Novelle BGBl. Nr. 654/1994 erfolgten Änderung wurden in erster Linie die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zur Herstellung von Kennzeichentafeln exakter determiniert (vgl. RV 1655 BlgNR 18. GP 12). So setzt die Erteilung einer solch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1991 wurde die Lenkerberechtigung des (im Jahr 1929 geborenen) Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 auf zwei Jahre befristet. In der Folge wurde dem Beschwerdeführer wiederholt eine befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt, zuletzt mit (mündlich verkündetem) Bescheid der Erstbehörde vom 8. Mai 1995 (befristet bis 8. Mai 1996). Als Grund für... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde gegen den im Jahre 1911 geborenen Beschwerdeführer ein Verfahren zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für seine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F eingeleitet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Juli 1993 befristet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten ist nicht ausreichend begründet, wenn es eine Befristung einer Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG wegen "fortgeschrittenen Lebensalters" und "Diabetes mellitus" empfiehlt, nähere Ausführungen jed... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 8. Mai 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15. Oktober 1990 "auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung" für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen mangelnder körperlicher Eignung gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 und § 35 KDV 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §35;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litd;
Rechtssatz: Ist zwar der Gesundheitszustand des Lenkers soweit es die gem § 35 Abs 1 litf und § 30 Abs 1 Z 3 KDV vorliegende Gebrechen (funktionelle Einäugigkeit) betrifft, unverändert geblieben, jedoch insofern eine maßgebliche Änderung eingetreten, als seither die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. August 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G "zeitlich auf ein halbes Jahr eingeschränkt, und zwar gerechnet ab Ausstellung des ärztlichen Gutachtens bis 20.9.1991". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwog... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzuschränken, stellt auf Fälle ab, in denen eine "Krankheit" festgestel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0040 E 30. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Stellt ein ärztliches Gutachten beim Besitzer einer Lenkerberechtigung eine Erkrankung oder ein Gebrechen fest, die oder das nach den Bestimmungen der §§ 31, 34 oder 35 KDV 1967 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Stellt ein ärztliches Gutachten beim Besitzer einer Lenkerberechtigung eine Erkrankung oder ein Gebrechen fest, die oder das nach den Bestimmungen der §§ 31, 34 oder 35 KDV 1967 die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließen würde, und hat der Besitzer der Lenkerberechtig... mehr lesen...