Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger waren Berufsfußballspieler des 1913 gegründeten Vereins „FC *****". Der Verein war bereits mit Ende des zweiten Quartals 2001 erkennbar zahlungsunfähig. Infolge eines Konkursantrags des Erstbeklagten in seiner Funktion als Präsident des Vereins wurde am 25. 6. 2002 über das Vermögen des Vereins das Konkursverfahren eröffnet. Die Beklagten waren Mitglieder des Vorstands des Vereins. Der Zweitbeklagte war bis zu seinem Rücktritt am 14. 10. 2001 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 18. März 1998 Obmann eines im Jahr 1993 gegründeten Vereins, dessen Satzung - auszugsweise - wie folgt lautet: „§ 2 Zweck des Vereins Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt als Zielsetzung eine bessere Ausnützung der Urlaubsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Belebung des Fremdenverkehrs, wobei der Zweck durch folgende Vereinsaktivitäten erreicht werden soll: a) seinen Mitgliedern bis 31. Dezember 2035 gesicherte Ferien... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei wurde am 25. August 1997 unter der Firma C***** AG gegründet. Unternehmensgegenstand war die Wertpapiervermittlung, Vermögensverwaltung und Vermögensberatung. Der Zweitbeklagte war bis 5. August 2004 Vorstandsmitglied des aus dreigliedrigen Vorstands und zeitweilig auch Vorstandsvorsitzender. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2004 wurde die erstbeklagte Partei aufgelöst; sie befindet sich in Abwicklung. Die A***** GmbH (in der Folge n... mehr lesen...
Norm: StGB §159StGB §161StGB §309 Abs2VerG 2002 §23
Rechtssatz: Die an Hand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Haftungsgrundsätze sind auf - wenngleich ehrenamtlich tätige - Vorstandsmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische Tätigkeit ausüben. Bei großen Vereinen mit ebensolchen Wirtschaftsbetrieben hat der ordentliche und gewissenhafte Organwalter die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Teilfreispruch des Robert H***** enthaltenden Urteil wurden Martin K*****, Robert H***** und Dr. Othmar B***** der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1, Abs 2, Abs 4 Z 1, Z 2, Abs 5 Z 2, Z 3 (H***** auch Z 5) iVm § 161 (ergänze: Abs 1) StGB (A, B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Teilfreispruch des Robert H***** enthaltenden Urteil wurden Martin... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIABGB §1330 AABGB §1330 BIVerG 2002 §23StGB §161StGB §309 Abs2
Rechtssatz: Es kann zu einer Durchgriffshaftung auf die Organe des Vereins und zu persönlichen Haftungen von Organwaltern kommen, wenn diese in Ausübung ihrer Vereinsfunktion gegenüber Dritten ein deliktisches Verhalten setzten. Hier ist ua an rechtswidrige Verletzungen absolut geschützter Rechte Dritter, worunter auch der Ehrenschutz fällt, zu denken. Hier: Ein Ver... mehr lesen...
Begründung: In einer Fernsehsendung vom 15. 11. 2004 äußerte sich der Erstbeklagte, der Obmann des zweitbeklagten Vereins ist, kritisch zu einer Fasanaufzucht auf dem Gut des Ehemanns der Klägerin sowie zu den Bedingungen der Jagdausübung. In den Aussendungen vom 17. 11. 2004 und 18. 11. 2004 des zweitbeklagten Vereins wurden u.a. die nachstehend wiedergegebenen, von der Klägerin bekämpften Vorwürfe (insbesondere der Vorwurf der Tierquälerei) erhoben. Die Klägerin begehrte zur Sich... mehr lesen...