Norm: JN §46, §47 IO §63, §182 JN § 46 heute JN § 46 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 IO § 63 heute IO § 63 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Norm: IO §63IO §182JN §46KO §63
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 ... mehr lesen...
Norm: IO §63IO §182KO §63KO §182
Rechtssatz: Wenngleich der gewöhnliche Aufenthalt nur durch die körperliche Anwesenheit bestimmt wird, setzt er dennoch dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthalts äußert und sich auf objektiv überprüfbare Umstände persönlicher oder beruflicher Art gründet. Ein gewöhnlicher Aufent... mehr lesen...
Norm: AO §1IO §63KO §63
Rechtssatz: Der für die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage maßgebliche Zeitpunkt ist jener der Beschlußfassung über den Eröffnungsantrag. Entscheidungstexte 8 Ob 54/89 Entscheidungstext OGH 18.01.1990 8 Ob 54/89 Veröff: RdW 1990,256 8 Nc 41/03a Entscheidungstext OGH 30.10.2003 8 Nc 41/03a Abweichend; ... mehr lesen...