Norm
AO §1Rechtssatz
Der für die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage maßgebliche Zeitpunkt ist jener der Beschlußfassung über den Eröffnungsantrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2016