Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst idente... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia2OrgHG §1OrgHG §5WRG §31
Rechtssatz: Muß der Bund im Wege notstandspolizeilicher Maßnahmen infolge Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht durch den Verursacher und Verpflichteten nach § 31 WRG die diesen nach dem Gesetz treffende Pflicht übernehmen und sind ihm hiefür Kosten erwachsen, die infolge der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des oder eines der solidarisch haftenden Verpflichteten als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte als Vorsitzender eines Schöffensenates ein Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, das am 5. Dezember 1984 mit einer Verurteilung der beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Schmuggels endete. Das Ersturteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 1985 - abgesehen vom Ausspruch über die Wertersatzstrafe - bestätigt. Auf Verfall der geschmuggelten Schmuckstücke konnte damals nicht erkannt werden, weil die diesbezüglichen Best... mehr lesen...
Norm: AHG §6 Abs1OrgHG §5OrgHG §7
Rechtssatz: Das Aufforderungsverfahren nach § 7 OrgHG hemmt nicht den lauf der Verjährungsfrist (eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 6 Abs 1 Satz 3 AHG ist nicht geboten). Entscheidungstexte 9 ObA 29/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 29/91 Veröff: SZ 64/40 = EvBl 1991/109 S 504 = JBl 1991,598 ... mehr lesen...
Norm: OrgHG §5
Rechtssatz: Daß auch im Organhaftpflichtrecht - wie im AHG - nicht Kenntnis des Schädigers gefordert wird, erscheint im Hinblick darauf sachlich gerechtfertigt, daß der geschädigte Rechtsträger die Zuordnung des Schadens an ein schuldtragendes Organ lediglich im eigenen, abgegrenzte Kompetenzen aufweisenden Organisationsbereich vorzunehmen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 29/91... mehr lesen...
Norm: AHG §6OrgHG §5
Rechtssatz: Aus der unterschiedlichen Textierung von § 1489 ABGB und von §§ 6 AHG und 5 OrgHG läßt sich nicht folgern, daß der Lauf der Verjährungsfrist nach den letztzitierten Bestimmungen erst mit Eintritt aller Schadensfolgen beginnt; ganz im Gegenteil führt das Fehlen einer der beiden im § 1489 ABGB genannten Voraussetzungen (Kenntnis von der Person des Schädigers) bei unveränderter Beibehaltung der weiteren Voraussetzu... mehr lesen...