Norm: MedienG §40 Abs2MedienG §41 Abs2
Rechtssatz: Die Rundfunkähnlichkeit elektronischer Dienste wie etwa Bildschirmtext, Teletext und Internet indiziert zwar die analoge Anwendung der §§ 40 Abs 2 und 41 Abs 2 erster Satz MedienG zur Schließung planwidriger Lücken in Ansehung der Bestimmung des Begehungsortes, der hieraus folgenden örtlichen und der sachlichen Zuständigkeit, rechtfertigt jedoch - mangels eines zusätzlichen Regelungsbedarfs - n... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z12MedienG §41 Abs2PornG §1StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §445 Abs3
Rechtssatz: Die die Zuständigkeit eines Landesgerichtes begründende Sondervorschrift des § 41 Abs 2 MedG bezieht sich zufolge der Verweisung auf Abs 1 leg cit ausdrücklich nur auf Strafverfahren und selbständige Verfahren wegen eines Medieninhaltsdeliktes (§ 1 Abs 1 Z 12 MedG). Die hier in Rede stehende Tat der versuchten Einfuhr unzüchtiger Druckwerke (§ 15 StGB, ... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z12MedienG §41 Abs2
Rechtssatz: In der Versendung eines Rundschreibens an siebenhundertfünfzig Personen ist eine an einen größeren Personenkreis gerichtete Mitteilung im Sinne des § 1 Abs 1 Z 12 MedG zu erblicken, welche die in § 41 Abs 2 MedG normierte sachliche (und örtliche) Sonderzuständigkeit des jeweiligen Landesgerichtes begründet. Die Nichtwahrnehmung der darnach gegebenen sachlichen Unzuständigkeit des Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §73MedienG §41 Abs2PornG §9StPO §62StPO §63 A
Rechtssatz: Kompetenz nach § 41 Abs 2 MedG ist (ebenso wie etwa jene nach § 9 PornG und nach § 73 LMG) sowohl eine örtliche als auch eine sachliche; Zweck dieser Zuständigkeitskonzentration ist die größere Sachkenntnis und Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die durch die Vereinigung gleichartiger Sachen bei bestimmten Gerichten herbeigeführt wird (Vgl SSt 27/79, RZ 1958,12 ua). In Fä... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs2MedienG §40 Abs1MedienG §41 Abs2
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit im Entgegnungsverfahren richtet sich ausschließlich nach dem im Impressum angeführten inländischen Verlagsort, auch wenn dieser mit jenem Ort, von dem aus das Erscheinen von Mediensachen durch Inverkehrbringen der Medienstücke tatsächlich besorgen wird, nicht ident sein sollte. Entscheidungstexte 12 N... mehr lesen...