RS OGH 1984/5/24 12Nds66/84

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Veröffentlicht am 24.05.1984
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Norm

MedienG §14 Abs2
MedienG §40 Abs1
MedienG §41 Abs2

Rechtssatz

Die örtliche Zuständigkeit im Entgegnungsverfahren richtet sich ausschließlich nach dem im Impressum angeführten inländischen Verlagsort, auch wenn dieser mit jenem Ort, von dem aus das Erscheinen von Mediensachen durch Inverkehrbringen der Medienstücke tatsächlich besorgen wird, nicht ident sein sollte.

Entscheidungstexte

  • 12 Nds 66/84
    Entscheidungstext OGH 24.05.1984 12 Nds 66/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0067328

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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