Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin Maria W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG, AZ 24 Hv 38/07d des Landesgerichts Linz, stellte die Antragstellerin mit Beziehung auf Veröffentlichungen in der K***** Zeitung, Ausgabe Oberösterreich vom 14., 15. und 16. September 2006, einen (selbstständigen) Antrag auf Entschädigung nach §§ 6 Abs 1, 7 Abs 1, 7a Abs 1 und 7b Abs 1 MedienG sowie Anträge auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingelei... mehr lesen...
Norm: EO §37EO §354 IAMedienG §20MedienG §34MedienG §37
Rechtssatz: Ein Beschluss gemäß § 37 Abs 1 MedienG ist ausschließlich nach § 20 MedienG durchzusetzen. Dem Antragsteller steht zur Durchsetzung dieses Anspruchs nicht die Exekutionsführung nach § 354 EO offen, weil hier die medienrechtlichen Bestimmungen die Bestimmungen der EO verdrängen und daher der Beschluss nach § 37 MedienG kein Exekutionsmittel im Sinne des § 1 EO ist. ... mehr lesen...
Norm: MedGNov 1992 BGBl 1993/20 ArtIII Abs1MedienG §37
Rechtssatz: Die (materiellrechtlichen) Bestimmungen des § 37 MedG idF der MedGNov 1992 sind nur auf Veröffentlichungen anwendbar, die nach dem 01.07.1993 erschienen sind. Entscheidungstexte 11 Os 115/95 Entscheidungstext OGH 05.09.1995 11 Os 115/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: MedienG §33 Abs1MedienG §33 Abs2MedienG §37
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Antrages nach § 37 MedG ist an Hand des Vorbringens in der Anklage (im Antrag) auf die Wahrscheinlichkeit zu prüfen, ob zumindest ein angeklagter (Mittäter) Täter wegen des Medieninhaltsdeliktes verurteilt werden wird (§ 33 Abs 1 MedG) und/oder ob die Voraussetzungen einer Einziehung im selbständigen Verfahren (§ 33 Abs 2 MedG) vorliegen; und zwar unabhängig da... mehr lesen...
Norm: MedienG §33MedienG §36MedienG §37
Rechtssatz: Wer eine Pressekonferenz einberuft, um die von ihm gegebene Information gezielt in der breiten Öffentlichkeit transportieren zu lassen, begeht mit dem auch die Publizitätsform umfassenden Vorsatz das Medieninhaltsdelikt nach § 111 Abs 1 und 2 StGB, das sohin unabhängig davon vorliegt, ob der Verbreitung in bezug auf den Medieninhaber oder Medienmitarbeiter aus einem dem Rechtsschutzinteresse d... mehr lesen...
Norm: MedienG §37MRK Art10 Abs2 III3StGG Art13
Rechtssatz: Auch eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmungen der §§ 33, 36, 37 MedG führt dazu, daß es einer durch ein Medieninhaltsdelikt beleidigten Person möglich sein muß, dem von ihm als ehrenrührig inkriminierten Medienbericht umgehend in derselben Publizitätsform entgegenzutreten, in der die Vorwürfe erhoben wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...