Norm: MedienG §20MRK Art6 I
Rechtssatz: Handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Antragstellers bzw um eine zivilrechtliche Verpflichtung des Antragsgegners, so ist das Verfahren, in dem darüber erkannt wird, nämlich das Durchsetzungsverfahren nach § 20 MedienG, den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK unterworfen. Dies unbeschadet seines Charakters als Verfahren zur Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, zumal nach der Rechtspr... mehr lesen...
Norm: EO §37EO §354 IAMedienG §20MedienG §34MedienG §37
Rechtssatz: Ein Beschluss gemäß § 37 Abs 1 MedienG ist ausschließlich nach § 20 MedienG durchzusetzen. Dem Antragsteller steht zur Durchsetzung dieses Anspruchs nicht die Exekutionsführung nach § 354 EO offen, weil hier die medienrechtlichen Bestimmungen die Bestimmungen der EO verdrängen und daher der Beschluss nach § 37 MedienG kein Exekutionsmittel im Sinne des § 1 EO ist. ... mehr lesen...
Norm: MedienG §20
Rechtssatz: Das Durchsetzungsverfahren des § 20 MedG ist hinsichtlich gleichartiger (§ 20 Abs 2 dritter Satz MedG) Anträge durch zwei unterschiedliche Beurteilungskriterien für die Auferlegung einer Geldbuße nach Maßgabe der Tatsache gekennzeichnet, ob sich der Antrag auf erschienene Nummern oder Sendetage während der Dauer des Beschwerdeverfahrens bezieht oder nicht. Der materielle Maßstab "gehörige Veröffentlichung" gilt nur... mehr lesen...
Norm: MedienG §18MedienG §20
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Geldbuße nach § 18 Abs 1 MedG und jener nach § 20 MedG. Entscheidungstexte 15 Os 121/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 15 Os 121/87 Veröff: EvBl 1988/44 S 253 = RZ 1988/27 S 116 = SSt 58/67 = MR 1987,201 (Weis) 15 Os 91/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 15 Os 91/89 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §20
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse nach § 20 Abs 1 MedG ist in sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs 2 letzter Satz MedG die Beschwerde zulässig. Entscheidungstexte 15 Os 121/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 15 Os 121/87 Veröff: EvBl 1988/44 S 253 = RZ 1988/27 S 116 = MR 1987,201 (Weis) = SSt 58/67 15 Os 91/89 Entscheidungs... mehr lesen...