Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §15 Abs1StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Dem Antragsteller steht zur Einbringung der Beschwerde nach § 15 Abs 1 MedG unter analoger Heranziehung der Vorschriften über die Anfechtung einer nach § 486 Abs 3 StPO ergangenen Entscheidung eine Frist von 14 Tagen offen. Entscheidungstexte 12 Os 132/02 Entscheidungstext OGH 16.01.2003 12 Os 132/02 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Bezüglich der Kosten des Verfahrens über die gänzlich erfolglose Berufung des Antragstellers gelten die Sonderbestimmungen des § 390a Abs 1 StPO; danach fallen diese Kosten der Antragsgegnerin - ungeachtet ihrer (überwiegenden) Verpflichtung zum Kostenersatz (im erstinstanzlichen Verfahren) - nicht zur Last (§ 390a Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz StPO), vielmehr hat die Kosten ... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19
Rechtssatz: Die grundsätzliche Regelung des Kostenersatzes nach § 19 MedG für das Gegendarstellungsverfahren bezieht sich auf das Verfahren in erster Instanz. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind lediglich die Verfahrensvorschriften der Abs 5 und 6 auch im Berufungsverfahren anzuwenden. Im übrigen gelten auf Grund der Verweisungsbestimmung des § 14 Abs 3 MedG in der Kostenfrage (neben § 19 Abs 5 und... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3StPO §290 Abs1StPO §292 Satz1
Rechtssatz: Die Kostenentscheidungen sind nicht Gegenstand der Anfechtung durch die Nichtigkeitsbeschwerde des Generalprokurators (vgl § 290 Abs 1 StPO in Verbindung mit § 292 erster Satz StPO); selbst im Fall einer Anfechtung durch Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes könnte außerdem auch bei Feststellung einer Gesetzesverletzung nicht in - zufolge der Rechtskraft der Kostenentsche... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3NKT TP4RATG §1StPO §395 Abs3
Rechtssatz: TP 4 NKT ist auch für die Bestimmung der Kosten in einem Entgegnungsverfahren nach dem MedG anzuwenden. Entscheidungstexte 13 Os 115/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 13 Os 115/91 Veröff: EvBl 1992/64 S 278 = RZ 1993/30 S 95 14 Os 44/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §41 Abs1
Rechtssatz: Die in § 14 Abs 3 MedG für das Entgegnungsverfahren (im weitesten Sinn) und in § 41 Abs 1 MedG für das Strafverfahren (im weiteren Sinn) wegen Medieninhaltsdelikten angeordnete Subsidiarität der StPO gilt nicht nur für die in beiden Gesetzen ausdrücklich normierten Verfahrensbestimmungen, sondern auch für den Bereich solcher Verfahrensregeln, denen kein ausdrücklicher Gesetzeswortlaut zugrunde ... mehr lesen...